Dysplasiesprechstunde
Abklärung im Rahmen der Dysplasie-Sprechstunde
Frauen zwischen 20 und 34 Jahren können jährlich -im Rahmen einer Krebsvorsorge -einen
so genannten PAP-Test (Abstrich-Test) in Anspruch nehmen.
Frauen ab 35 Jahren wird im Rahmen der Krebsvorsorge -alle drei Jahre -ein PAP-Test
(Abstrich) zusammen mit einem HPV-Test (Test auf Humane Papillomviren )angeboten.
Wenn sich bei diesen Untersuchungen Abweichungen vom normalen Bild zeigen, wird eine
zusätzliche Abklärung im Rahmen der Dysplasie-Sprechstunde angeboten.
Mithilfe der Kolposkopie (Mikroskopeinrichtung am Untersuchungsstuhl) können sich evtl.
vorhandene Veränderungen am Gebärmutterhals darstellen.
Das Kolposkop (Mikroskop) wird in 7-30facher Vergrößerung verwendet, mit der sich
Veränderungen an den Schamlippen, Scheide und Gebärmutterhals darstellen lassen.
An diesen Stellen können bei Bedarf Proben entnommen werden und je nach Diagnose
ggfs. weitere Therapien geplant werden.
Was bedeutet Dysplasie?
Die Zellen des Gebärmutterhalses erneuern sich ständig.
Wenn sich die Zellen bei der Erneuerung verändern, z.B. aufgrund einer Infektion mit humanen
Papillomaviren (HPV), werden sie dysplastisch genannt, und das Gewebe, in dem die Zellen
vorhanden sind, wird als Dysplasie bezeichnet.
Dysplasien können in unterschiedlicher Schwere d.h. von leicht über mittelschwer bis schwer
Vorkommen. Eine Dysplasie wird auch als Krebsvorstufe bezeichnet.
Mithilfe der Kolposkopie möchten wir das Vorhandensein /Nichtvorhandensein einer Dysplasie
herausfinden. Falls eine Dysplasie vorhanden ist, muss der Grad ermittelt werden.
Wichtig für Sie als Patientin ist zu wissen:
Auch eine schwerstgradige Dysplasie ist nicht gleichbedeutend mit Krebs.
Eine Dysplasie kann sich zu Krebs weiterentwickeln, was aber selten vorkommt und meist mehrere
Jahre dauert.