Ergebnisse Pap-Test

Mögliche Ergebnisse eines PAP-Testes

Pap I
Das Zellbild ist dem Alter entsprechend normal. Es liegen keine Auffälligkeiten vor.
Eine erneute Untersuchung sollte nach einem Jahr im Rahmen der Krebsfrüherkennungs-Untersuchung erfolgen.
 
Pap II

Es werden Merkmale einer entzündlichen Veränderung festgestellt.
Die Zellveränderungen sind unverdächtig und meist durch Bakterien oder andere Keime bedingt.
Eine erneute Untersuchung sollte nach einem Jahr erfolgen, ggf. nach vorheriger Behandlung auch früher.
 
Pap III
Es liegen stärkere entzündliche und/oder verdächtige Zellveränderungen vor, die eine sichere Beurteilung zwischen gut- und bösartig nicht zulassen.
Auffällige Zellen, deren Herkunft auch aus einem Karzinom nicht sicher auszuschließen ist. Diese Zellen können dem Aussehen nach sowohl aus der Schleimhaut der Gebärmutter, des Gebärmutterhalses, oder des Überganges zwischen Gebärmutterhals und Gebärmutter stammen.
Es sollte ggf. eine antibiotische oder hormonelle Behandlung durchgeführt und eine Kontrolle, je nach Gegebenheit, nach zwei bis sechs Wochen vorgenommen werden. Hält ein Pap III-Befund länger an, so sollte eine feingewebliche (histologische) Abklärung erfolgen.
 
Pap IIID
Es lassen sich untypische Zellfehlbildungen leichten bis mittleren Grades nachweisen (Dysplasie).
Meist hängen diese Veränderungen direkt mit einer HPV-Infektion zusammen.
Weitere Bezeichnung: CIN1 - CIN2
Eine Kontrolle nach drei Monaten wird empfohlen, eine detaillierte feingewebliche (histologische) Abklärung ist erst nach wiederholtem Auftreten notwendig. Kommt bei jungen Frauen sehr häufig vor und bildet sich oft von alleine zurück.  
 
Pap IVA
Es finden sich Zellfehlbildungen schweren Grades (Dysplasie oder „Carcinoma in situ" (Krebsvorstufe)).
Weitere Bezeichnung: CIN3
Eine Abklärung erfolgt mit Hilfe einer Gewebsentnahme vom Muttermund (Konisation oder Biopsie) und einer Ausschabung des Gebärmuttermundes und des Gebärmutterkörpers, ggf. auch mit anschließender Entfernung der Gebärmutter.
 
Pap IVB
Es finden sich schwere Zellfehlbildungen, Zustand zwischen einem „Carcinoma in situ" (Krebsvorstufe), einem Mikrokarzinom bzw. einem invasiven Karzinom.
Dieser Befund erfordert eine feingewebliche (histologische) Abklärung mittels Konisation oder Biopsie und einer Ausschabung. Eine Therapie erfolgt dann in Abhängigkeit vom jeweiligen Befund und der Familienplanung der Patientin.
 
Pap V
Es liegen Zellen eines bösartigen Tumors vor.
Dieser Befund erfordert eine feingewebliche (histologische) Abklärung mittels Konisation oder Biopsie. In der Regel wird die Gebärmutter (Hysterektomie) und ggf. benachbartes Gewebe entfernt.